60 Minuten 40 Euro
Der Betrag ist in bar zu bezahlen.Laut Lebens- und Sozialberater-Verordnung (LSB-VO, BGBl, II Nr. 140/2003 igF) haben Personen für den Antritt des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung unter anderem den Nachweis über eine fachliche Tätigkeit in Ausmaß von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision zu erbringen.Hinweis:Psychologische Berater unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitsplicht!Die angebotenen Methoden ersetzen nicht den Besuch beim Arzt!
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